Vortrag: 23-1.0301 Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

BeginnDo., 28.09.2023, 19:00 – 21:00 Uhr
Kursgebühr7,00 €
Dauer1 Termin
KursleitungUte Müllers

Jeder kann durch Unfall, Erkrankung oder Alter in die Situation geraten, dass er seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst und eigenverantwortlich regeln kann. Es besteht noch immer die weit verbreitete Ansicht, aufgrund naher Verwandschaft und in der Ehe würde ein gesetzliches Vertretungsrecht bestehen. Das ist ein Irrtum, denn dies besteht von Gesetzes wegen nur bei Eltern für ihre minderjährigen Kinder und seit Anfang des Jahres 2023 als kurzfristiges Vertretungsrecht in einer medizinischen Notsituation für Ehegatten und eingetragene Lebensgemeinschaften. Auch wenn einem im Ernstfall die Angehörigen hoffentlich zur Seite stehen, können Angehörige und Vertrauenspersonen nur dann dauerhaft für Sie handeln und Erklärungen abgeben, wenn diese entweder durch das Gericht als Betreuer bestellt worden sind oder aber eine Vollmacht von Ihnen haben. Durch die aktuelle Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs werden konkrete Leitlinien zu Verfassung und Formulierung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung festgelegt, die auch eine Veränderung der gängigen Praxis bedeuten. Dies wirft weitere Fragen zum Umfang des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten, zur Rechtswirksamkeit einer Patientenverfügung und deren formellen Anforderungen auf, welche die Referentin umfassend behandeln wird

Sonstiges

Gerne führen wir Besprechungen oder Beurkundungen auch barrierefrei in unserem Beurkundungszimmer im Erdgeschoss durch.

Warum brauchen wir Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen ?

Damit wir Ihnen alle Entwürfe zusenden können; für die einfachere Terminvereinbarung und nicht zuletzt für die zügige Bearbeitung und Vertragsabwicklung und auch um vorab per Mail in Kaufvertragsangelegenheiten die Fälligkeitsmitteilung übermitteln zu können.

Warum ist Ihre Steuer-ID unverzichtbar ?

Diese benötigen wir bei der Vertragsabwicklung, z.B. bei Kaufverträgen und

Übergabeverträgen, zur Meldung ans Finanzamt – Grunderwerbsteuerstelle, damit das

jeweilige Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid erstellt und wir die steuerliche

Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung in Grundstücksangelegenheiten bekommen wir erst, wenn Sie die Grunderwerbssteuer ans Finanzamt bezahlt haben. Wir benötigen diese zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

„2-Wochen-Frist“

Sobald eine Partei gewerblicher Käufer bzw. Verkäufer ist, muss der nicht gewerblichen Partei als „Verbraucher“ der Vertragsentwurf mindestens 2 Wochen vor dem Beurkundungstermin durch die Notarin zugehen.

Warum ist unsere Domain denn „anwaltin“ und nicht „anwältin“?

Bei deutschen Domains sind Umlaute nicht zugelassen. Die Wahl wäre also „anwaeltin“ gewesen, diese war aber schon vergeben. „anwaltin“ war dann unsere nächste Wahl. Wir sind einheitlich unter anwaltin.de, anwaltin.eu und anwaltin.com zu erreichen.